Wenn der Anspruch besteht zur ursprünglichen Vollzeit zurückkehren zu können, kann Teilzeit begrenzt sinnvoll sein. Daran sollten Frauen in erster Linie denken. Denn sie sind diejenigen, die im Sinne der Familie sich für Teilzeitjobs entscheiden. Das sollte aber nur gelten, wenn dadurch eine lebenssichernde Rente gewährleistet ist. 

Ist das nicht der Fall, sollte an eine ausgleichende Nebentätigkeit gedacht werden. Hinreichende Informationen bekommst Du HIER!

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